
Hilfe für Familien (§ 45 SGB X14)
Bei Krankheitsphasen oder Unfällen kann schelle Hilfestellung im Haushalt dringend notwendig werden, ganz besonders wenn kleine Kinder versorgt werden müssen. Sind Kinder bis 12 Jahren zu versorgen, ist das Familienpflegewerk München zuständig.
Ansonsten helfen wir als Überbrückungshilfe und, wenn wir irgendwie Kapazitäten haben, auch schnell und unkompliziert stundenweise im Haushalt. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass in Not geratene Familien bei uns immer vorrangig behandelt werden, jedoch nur eine kurze, befristete Zeit, max. 6 Wochen.
Dasselbe gilt für Verordnungen. Bei Verletzungen, nach Operationen oder ähnlichem kann Hilfe im Haushalt notwendig sein. Wir helfen zeitlich befristet, max. 3 Std. in der Woche und max. für 6 Wochen.
Wenn Sie ein pflegbedürftiges Kind versorgen, können Sie den Entlastungsbetrag von 125,-€ im Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen bei uns buchen. Je nach Warteliste können meist auch kurzfristige Anfragen bedient werden, da bei Familien die Flexibilität bzw. die feste Wochenstruktur nicht so eine große Rolle spielt wie z.B. bei Senioren.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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