
Entlastung Angehörige nach § 45 b SGB Xl
Gerne helfen wir Ihnen!
Wir bieten im Rahmen des Entlastungsbetrag, haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, rechnen wir in der Regel 131,-€ / monatlich direkt mit der Pflegekasse ab.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören folgende Leistungen:
- Wäschepflege
- Einkaufen
- Nahrungszubereitung
- Reinigung
Egal ob regelmäßig, in Krisensituationen oder nach Bedarf, unser engagiertes Team hilft Ihnen gerne.